1. Angebote, Vertragsabschluß, Terminabsprachen
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt als verbindlich, wenn ein Angebot schriftlich bestätigt wird. Der Auftraggeber hat das Angebot vorab auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und handschriftlich unterschrieben, ggfs. mit Firmenstempel versehen an P.DESIGNBÜRO zurückzusenden. Kostenvoranschläge sind nur für die darin aufgeführten Leistungen verbindlich. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgängiger E-Mail-Korrespondenz an.
2. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt schriftlicher Auftragsbestätigung nimmt P.DESIGNBÜRO die Arbeit auf und erstellt innerhalb vereinbarter Frist entsprechendes Layout. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsicht des Layouts Änderungen, Nachbesserungen zu fordern. Bei einem absoluten Nichtgefallen kann ein Zweitentwurf gefordert werden. Änderungswünsche die darüber hinaus gehen bewirken jedoch die Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundenbasis. P.DESIGNBÜRO verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und bei Mängeln (sollte die vereinbarte Leistung nicht erbracht worden sein) kostenlos nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Lediglich die Herabsetzung des vereinbarten Gesamthonorars kann verlangt werden. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tage nach Rechnungsstellung anzuzeigen.
3. Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wie Layouts, Reinzeichnungen, Fotos, Bildbearbeitung etc. sowie die Gewährung deren Nutzungsrechte, erfolgt je nach Gesamtvolumen des Auftrags auf Stunden- / Tages- / Wochensatzbasis von P.DESIGNBÜRO. Hiervon ausgenommen sind nur vorab individuell und schriftlich vereinbarte Vergünstigungen. Leistungen die im Rahmen des Auftrages von P.DESIGNBÜRO Zulieferern erbracht werden und in Rechnung gestellt sind, werden an den Auftraggeber ohne Aufschlag weitergereicht und sind nicht verhandelbar.
4. Fälligkeit der Vergütung
Die bei P.DESIGNBÜRO in Anspruch genommenen Dienstleistungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, mit Übergabe erstellter Dokumente per Datenträger bzw. E-Mail oder aber durch Anlieferung von beauftragten Produkten über Zulieferer als abgeschlossen. Damit gilt jegliche Leistung als erbracht. Nach erfolgter Leistung durch P.DESIGNBÜRO wird dem Auftraggeber eine Abschlussrechnung gestellt, die innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen ist.
5. Abnahme
Die Abnahme eines Layouts hat innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes innerhalb des Projekttimings zu erfolgen und darf P.DESIGNBÜRO weder aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, noch dazu führen, dass P.DESIGNBÜRO das Projekttiming nicht mehr einhalten kann.
Falls eine Abnahme auch nach Anmahnung des letztmöglichen Realisierungszeitpunktes, nicht erfolgt, gilt das Layout als abgenommen, das Projekt als abgeschlossen, die Produktion als eingestellt und wird in Rechnung gestellt. Fallen zusätzliche Kosten von Zulieferern für deren Verdienstausfälle, Maschineneinrichtung, geordertes Material etc. an, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgängiger E-mail-Korrespondenz an.
Die Nichtabnahme eines Zweitentwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung.
Bei Zahlungsverzug wird P.DESIGNBÜRO Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6. Stornierung
P.DESIGNBÜRO behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
7. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend des jeweils gültigen Stundensatzes, abgegebener individueller Angebote oder schriftlich getroffener Sondervereinbarungen innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung rein Netto ohne Abzüge fällig.
8. Haftungsbeschränkung
P.DESIGNBÜRO haftet nicht bei technischen Ausfällen durch höhere Gewalt, Streik o.ä. die zu nicht fristgerechter Lieferung beauftragter Produkte führen. Dies beinhaltet sowohl Datentransfer im Netz wie auch jegliche physikalischen Einflüsse auf Verkehrswegen bei Zustellung oder ähnliches. Ausgeschlossen sind sämtliche weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet P.DESIGNBÜRO bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Copyright, Urheberrecht, Eigenwerbung
Das Copyright der von P.DESIGNBÜRO erstellten Layouts, Artworks, Fotos etc. liegt in jedem Fall bei P.DESIGNBÜRO. Die Abgabe des Copyright an den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Es tritt nur dann in Kraft, wenn der Auftrag abgeschlossen ist. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Arbeiten von P.DESIGNBÜRO an angebrachter Stelle als diese ausgezeichnet sein können. Der Auftraggeber erklärt sich zudem damit einverstanden, dass P.DESIGNBÜRO die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Referenz auf www.pdesignbuero.de und Social Networks wie Facebook, Linkedin etc. präsentiert.
10. Gerichtsstand
Sofern sich aus einer Auftragsbestätigung kein anderer Gerichtsstand ergibt, ist Weinheim Gerichtsstand und Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden wenn möglich durch Wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Stand: 01. Dezember 2018